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unternehmensWert:Mensch - ESF gefördertes Programm wird um weitere zwei Jahre verlängert

Bereits seit Oktober 2015 unterstützt das erfolgreiche Förderprogramm "unternehmensWert:Mensch" kleine und mittlere Unternehmen bei der Gestaltung einer zukunftsgerechten Personalpolitik und einer mitarbeiterorientierten Unternehmenskultur. Nun wird es um weitere zwei Jahre bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Das bundesweit angebotene Programm wird sehr gut angenommen. Bisher konnten im Rahmen des Förderprogramms "unternehmensWert:Mensch" über 6.000 Unternehmen erreicht werden. Besonders erfreulich: Vor allem Klein- und Kleinstunternehmen nehmen das Programm in Anspruch. Fast 65 Prozent der ausgestellten Beratungschecks gingen an Kleinstunternehmen mit maximal 10 Beschäftigten.

 

Das Programm

Das Programm "unternehmensWert:Mensch" wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den ESF gefördert. Es unterstützt Unternehmen niedrigschwellig und individuell bei der Gestaltung einer zukunftsgerechten Personalpolitik. Unter Beteiligung der Beschäftigten werden mit professioneller Prozessberatung nachhaltige Veränderungen angestoßen.

 

Die Ziele des geförderten Beratungsprogramms sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen für zukünftige Herausforderungen zu sensibilisieren,
  • den Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik konkrete Unterstützung zu bieten,
  • kleine und mittlere Unternehmen zu befähigen, auf die vielfältigen betrieblichen Herausforderungen, die die Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt sowie der demografische Wandel mit sich bringen, eigenständig angemessen zu reagieren sowie
  • in den Unternehmen eine Unternehmenskultur zu etablieren, die zur motivations-, gesundheits- und innovationsförderlichen Gestaltung der Arbeits- und Produktionsbedingungen wie auch zur Fachkräftegewinnung und -bindung beiträgt.

Um diese Ziele zu erreichen, setzt "unternehmensWert:Mensch" auf professionelle Prozessberatung unter Beteiligung der Beschäftigten.

 

Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte liegen in Deutschland,
  • der Jahresumsatz ist geringer als 50 Mio. EUR oder die Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR,
  • das Unternehmen besteht seit mindestens zwei Jahren,
  • das Unternehmen hat weniger als 250 Beschäftigte,
  • das Unternehmen hat mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit.

Die Beratungskosten können mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier und auf der Programmwebsite.

Veranstaltungen

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