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ATB.Gefährdungsbeurteilung – systematisch psychische Belastungen ermitteln

Führen Sie mit uns die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in Form einer systematischen Arbeitsplatzanalyse durch und erhalten Sie wertvolle Impulse für ein gesundes und leistungsstarkes Unternehmen

Sie kennen es sicherlich:

 

  • Das Team der Produktion möchte nicht richtig mit der Verwaltung zusammenarbeiten. Ständig kommen Vorwürfe nach dem Motto „Die da oben wissen doch gar nicht, was wir hier machen.“
  • In Meetings drehen sich die Kolleginnen und Kollegen ständig im Kreis: Es wird diskutiert, teils schon gestritten – aber eine Problemlösung geschweige denn eine Festlegung von Aufgaben findet sich nicht. Im nächsten Meeting geht es wieder von vorn los…
  • Oder Sie mussten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Pandemie ins Homeoffice schicken. Die erbrachten Ergebnisse haben nicht mehr die Qualität wie früher.

 

Woran könnte dies liegen? Eine systematische Arbeitsplatzanalyse zeigt Ihnen durch eine schriftliche Befragung, Interviews oder Workshops auf, wodurch diese Probleme entstehen. Gemeinsam können anschießend Lösungen erarbeitet werden.

 

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die Stärkung von Motivation und Gesundheit von Beschäftigten ist eine essentielle Grundlage für ein leistungsstarkes Unternehmen.

 

Sind Beschäftigte über eine längere Zeit Über- oder Unterforderung oder Konflikten mit den Kolleginnen und Kollegen ausgesetzt, kann dies langfristig zu Leistungseinbrüchen, Herz-Kreislauf-Problemen oder Burnout führen.

 

Ein gut gestalteter Arbeitsplatz und ein freundliches Miteinander stärken die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

 

Hier setzt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen an: Sie unterstützt Sie dabei, kritische Belastungsfaktoren und positive Aspekte Ihrer Arbeitsgestaltung und -organisation zu erkennen.

 

So können Impulse zur Organisationsentwicklung abgeleitet werden – für ein gesundes und leistungsstarkes Unternehmen.

 

 

Was ist Ihr Mehrwert?

  • Wertvolle Impulse für eine arbeitnehmer*innenfreundliche Arbeitsgestaltung erhalten
  • Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen vorbeugen
  • Gesundheit und Bindung der Beschäftigten fördern
  • Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft stärken
  • Entwicklungspotenziale im organisatorischen Miteinander erkennen und gemeinsam optimieren
  • Beschäftigten lernen Gefährdungen zu erkennen und anzuzeigen
  • Der gesetzlichen Pflicht (§5 ArbSchG) nachkommen
  • Fachkundige und individuelle Unterstützung bei allen Prozessschritten

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – mehr als nur eine gesetzliche Pflicht

Was verbirgt sich hinter der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?

Beschäftigte sind während ihrer Arbeit unweigerlich verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt. Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element des Arbeitsschutzes dient dazu, diese Gefährdungen systematisch zu analysieren und zu beseitigen. Hierzu zählen laut Arbeitsschutzgesetz § 5 auch psychische Belastungen während der Arbeit.

Warum muss man eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen?

Seit Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg psychischer Erkrankungen unter Berufstätigen zu verzeichnen. Laut dem BKK Gesundheitsreport 2020 waren psychische Störungen im Berichtsjahr 2019 für 16,8% der Arbeitsunfähigkeitstage verantwortlich (Rennert, Kliner & Richter, 2020). Dies entspricht einer Zunahme von 6,3 % im Vergleich zum Vorjahr.

Besonders gravierend ist dabei die Dauer der psychisch bedingten Fehlzeiten (Rennert et al., 2020). Diese beträgt pro Fall durchschnittlich mehr als fünf Kalenderwochen (38,6 AU-Tage) (Rennert et al., 2020). Aufgrund dieser besorgniserregenden Entwicklungen wurde die Beurteilung psychischer Gefährdungen bereits 2013 in das Arbeitsschutzgesetz (vgl. ArbSchG § 5) aufgenommen.

Wer muss bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen hinzugezogen werden?

Es sind alle Arbeitgeber*innen (unabhängig von der Betriebsgröße oder Mitarbeitendenzahl) gesetzlich verpflichtet, Gefährdungen durch psychische Belastungen zu ermitteln, zu dokumentieren und durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen bzw. zu minimieren. Eine aktive Beteiligung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärzt*innen, der Arbeitnehmer*innenvertretung und der Belegschaft selbst ist dabei ratsam.

Wann führt man die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am besten durch?

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sollte Bestandteil einer kontinuierlichen Sicherheitsarbeit sein und nicht nur einmalig durchgeführt werden. Über zeitliche Abstände macht der Gesetzgeber keine bindenden Angaben. Anlass zur erstmaligen Durchführung kann beispielsweise die Aufnahme einer neuen Tätigkeit oder die Einrichtung und Betreibung neuer Arbeitsstätten oder -mittel sein. Wiederholungen sollten in regelmäßigen Abständen stattfinden beziehungsweise insbesondere dann, wenn Schutzmaßnahme nicht wirksam oder ausreichend sind, bei großen Veränderungen im Betrieb, nach Unfällen, Havarien oder Ähnlichem.

Doch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht! Sie hilft Ihnen dabei, neben kritischen Belastungsfaktoren auch positive Aspekte Ihrer Arbeitsgestaltung und -organisation zu erkennen und durch entsprechende Maßnahmen die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden zu stärken und langfristig zu erhalten!

 

Dabei möchten wir Sie gern unterstützen.

 

Wie gehen wir vor?

 

 

Was ist unser Angebot für Sie?

  Basispaket Mediumpaket Premiumpaket
Informieren und Sensibilisieren der Beschäftigten ja ja ja
Anonyme Beschäftigtenbefragung ja ja ja
Auswertung ja ja ja
Besprechen der Ergebnisse mit der Geschäftsführung ja ja ja
Analyse- und Gestaltungsworkshop mit den Beschäftigten ja ja ja
Unternehmenssprechstunde innerhalb des Befragungszeitraums   ja ja
Durchführung ergänzender Beobachtungsinterviews   ja ja
Begleitung der Umsetzungsphase   ja ja
Evaluationsworkshop nach 6 Monaten     ja
Erneute anonyme Beschäftigtenbefragung nach 12 Monaten     ja
Auswertung mit der Geschäftsführung     ja
Informieren der Beschäftigten in einer Evaluationsveranstaltung     ja

Kontaktieren Sie uns gern für ein individuelles, auf Ihre Bedarfe angepasstes Angebot!

Kontakt:

Marit Bartetzko

Neefestraße 76

09119 Chemnitz

Tel.: 0371 369 58 13

Mobil: 0173 278 77 21

E-Mail: bartetzko(at)atb-chemnitz.de