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ATB.Arbeitsplatzanalyse – systematisch psychische Belastungen ermitteln

Zum Arbeitsschutz gehört auch die mentale Gesundheit im Blick zu behalten. Seit 2013 ist das sogar verpflichtender Bestandteil. Wir machen das für Sie!

ATB.Arbeitsplatzanalyse – systematisch psychische Belastungen ermitteln

Führen Sie mit uns die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in Form einer systematischen Arbeitsplatzanalyse durch und erhalten Sie wertvolle Impulse für ein gesundes und leistungsstarkes Unternehmen.

Das kennen Sie auch

  • Das Team der Produktion möchte nicht richtig mit der Verwaltung zusammenarbeiten. Ständig kommen Vorwürfe nach dem Motto „Die da oben wissen doch gar nicht, was wir hier machen.“
  • In Meetings drehen sich die Kolleginnen und Kollegen ständig im Kreis: Es wird diskutiert, teils schon gestritten – aber eine Problemlösung geschweige denn eine Festlegung von Aufgaben findet sich nicht. Im nächsten Meeting geht es wieder von vorn los…
  • Oder Sie mussten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Pandemie ins Homeoffice schicken. Die erbrachten Ergebnisse haben nicht mehr die Qualität wie früher.

Die Ursache(n)

Eine systematische Arbeitsplatzanalyse zeigt Ihnen durch eine schriftliche Befragung, Interviews oder Workshops auf, wodurch diese Probleme entstehen. Gemeinsam können anschießend Lösungen erarbeitet werden.

Die Arbeitsplatzanalyse psychischer Belastungen

Die Stärkung von Motivation und Gesundheit von Beschäftigten ist eine essentielle Grundlage für ein leistungsstarkes Unternehmen. Sind Beschäftigte über eine längere Zeit Über- oder Unterforderung oder Konflikten mit den Kolleginnen und Kollegen ausgesetzt, kann dies langfristig zu Leistungseinbrüchen, Herz-Kreislauf-Problemen oder Burnout führen. Ein gut gestalteter Arbeitsplatz und ein freundliches Miteinander stärken die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Hier setzt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (wie diese Arbeitsplatzanalyse offiziell heißt) an: Sie unterstützt Sie dabei, kritische Belastungsfaktoren und positive Aspekte Ihrer Arbeitsgestaltung und -organisation zu erkennen.

Sie ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes und dient dazu, diese Gefährdungen systematisch zu analysieren und zu beseitigen. Hierzu zählen laut Arbeitsschutzgesetz § 5 auch psychische Belastungen während der Arbeit.

 So können Impulse zur Organisationsentwicklung abgeleitet werden – für ein gesundes und leistungsstarkes Unternehmen.

Ihr Mehrwert

  • Wertvolle Impulse für eine arbeitnehmer*innenfreundliche Arbeitsgestaltung erhalten
  • Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen vorbeugen
  • Gesundheit und Bindung der Beschäftigten fördern
  • Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft stärken
  • Entwicklungspotenziale im organisatorischen Miteinander erkennen und gemeinsam optimieren
  • Beschäftigten lernen Gefährdungen zu erkennen und anzuzeigen
  • Der gesetzlichen Pflicht (§5 ArbSchG) nachkommen
  • Fachkundige und individuelle Unterstützung bei allen Prozessschritten

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – mehr als nur eine gesetzliche Pflicht

Verpflichtend seit 2013

Seit Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg psychischer Erkrankungen unter Berufstätigen zu verzeichnen. Laut dem BKK Gesundheitsreport 2020 waren psychische Störungen im Berichtsjahr 2019 für 16,8% der Arbeitsunfähigkeitstage verantwortlich (Rennert, Kliner & Richter, 2020). Dies entspricht einer Zunahme von 6,3 % im Vergleich zum Vorjahr.

Besonders gravierend ist dabei die Dauer der psychisch bedingten Fehlzeiten (Rennert et al., 2020). Diese beträgt pro Fall durchschnittlich mehr als fünf Kalenderwochen (38,6 AU-Tage) (Rennert et al., 2020). Aufgrund dieser besorgniserregenden Entwicklungen wurde die Beurteilung psychischer Gefährdungen bereits 2013 in das Arbeitsschutzgesetz (vgl. ArbSchG § 5) aufgenommen.

Wer muss bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen hinzugezogen werden?

Es sind alle Arbeitgeber*innen (unabhängig von der Betriebsgröße oder Mitarbeitendenzahl) gesetzlich verpflichtet, Gefährdungen durch psychische Belastungen zu ermitteln, zu dokumentieren und durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen bzw. zu minimieren. Eine aktive Beteiligung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärzt*innen, der Arbeitnehmer*innenvertretung und der Belegschaft selbst ist dabei ratsam.

Wann führt man die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am besten durch?

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sollte Bestandteil einer kontinuierlichen Sicherheitsarbeit sein und nicht nur einmalig durchgeführt werden. Über zeitliche Abstände macht der Gesetzgeber keine bindenden Angaben. Anlass zur erstmaligen Durchführung kann beispielsweise die Aufnahme einer neuen Tätigkeit oder die Einrichtung und Betreibung neuer Arbeitsstätten oder -mittel sein. Wiederholungen sollten in regelmäßigen Abständen stattfinden beziehungsweise insbesondere dann, wenn Schutzmaßnahme nicht wirksam oder ausreichend sind, bei großen Veränderungen im Betrieb, nach Unfällen, Havarien oder Ähnlichem.

Unser Vorgehen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht! Sie hilft Ihnen dabei, neben kritischen Belastungsfaktoren auch positive Aspekte Ihrer Arbeitsgestaltung und -organisation zu erkennen und durch entsprechende Maßnahmen die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden zu stärken und langfristig zu erhalten!

Dabei möchten wir Sie gern unterstützen.

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Marit Bartetzko
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